Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teilnahmebedingungen/Geschäftsbedingungen für Trainings der Wirtschaftsakademie Abdellaoui

1. Zeitpunkt des Vertragsschlusses

Der Vertrag zwischen der Wirtschaftsakademie Abdellaoui (nachfolgend „WAA“ genannt), Flurstr. 57, 40235 Düsseldorf, Tel: +49 15 15 32 32 985, und dem Vertragspartner wird für beide Seiten mit Zugang der Anmeldebestätigung wirksam, die der Vertragspartner in Textform, i.d.R. auf dem Postweg oder per E-Mail, erhält.

2. Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

a) Widerrufsrecht des Vertragspartners

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wirtschaftsakademie Abdellaoui, Flurstr. 57, 40235 Düsseldorf, Tel: +49 15 15 32 32 985, E-Mail: info@bibu-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) veröffentlichte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie bei Verträgen über Dienstleistungen verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

c) Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

3. Datenschutz

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die WAA personenbezogene Daten in automatisierten Dateien speichert. Die WAA versichert, dass die Erfassung der Daten, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgt. Der Vertragspartner erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen

a) Allgemeines

Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme am Training für dessen gesamte Dauer.

Die Unterrichtsgebühren sind in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer – gleich, ob mit oder ohne sein Verschulden – Unterrichtsstunden versäumt.

b) Rücktritt bzw. Kündigung durch den Vertragspartner

Ein Rücktritt ist kostenfrei bis 4 Wochen vor Beginn des Trainings möglich. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 100 Euro erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr zu entrichten.

c) Verstöße gegen die allgemeine Trainingsordnung

Grobe Verstöße gegen die allgemeine Trainingsordnung, insbesondere ein Verhalten des Teilnehmers, das andere Trainingsteilnehmer bei der Verfolgung des Trainingszieles nachhaltig stört, berechtigen die WAA und dessen Beauftragte, den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Training auszuschließen. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren erfolgt nicht.

d) Unterrichtsmaterial

Das für das Training vorgesehene Unterrichtsmaterial in Form von Skripten, Klausuren und deren Lösungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wird dem Trainingsteilnehmer ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt.

Der Teilnehmer erhält das urheberrechtlich geschützte Unterrichtsmaterial zu Eigentum, verpflichtet sich aber, es nur für seine eigenen Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zugänglich zu machen.

Die erforderlichen Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen beschafft sich der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst.

e) Durchführung des Trainings

Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung für die jeweilige öffentlich-rechtliche Prüfung, auf die das Training vorbereitet.

Die WAA behält sich ausdrücklich vor, in zumutbarer, die Interessen des Trainingsteilnehmers nicht unangemessen benachteiligender Weise vereinzelte Lerninhalte an die Bedürfnisse des Trainingszwecks ohne Zustimmung des Trainingsteilnehmers anzupassen. Die entsprechende Befugnis der WAA gilt auch für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes/der Räumlichkeiten, Änderungen des Dozenteneinsatzes sowie die Absage des Trainings insgesamt. Im Falle der Absage des Trainings insgesamt werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Trainingsteilnehmers bestehen im Falle der Absage nicht. Die WAA ist insbesondere berechtigt, das Training abzusagen, sofern spätestens 7 Tage vor geplantem Trainingsbeginn die Mindesteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erfüllt ist.

Die WAA stellt für ihre Online-Trainings die entsprechende Anwendungssoftware zur Verfügung. Entsprechende Hardware (PC, Monitor, Headset u.Ä.) hat der Teilnehmer auf eigene Rechnung zu besorgen. Die Teilnahme an einem Training der WAA ist via Internet nur möglich, wenn der Teilnehmer über eine entsprechende Internetverbindung (Upload und Download mindestens 500 kbit/s) verfügt. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Die WAA haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Teilnehmer zurückzuführen sind.

Sollte die Durchführung der Trainings wegen technischer Störungen (z.B. durch zu geringe Bandbreite der Internetverbindung), die nicht auf Seiten des Teilnehmers liegen, nicht möglich sein, so verpflichtet sich die WAA das Training zu wiederholen.

f) Haftung

Die WAA haftet dem Vertragspartner aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

Die WAA haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verletzt die WAA fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der WAA nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der WAA für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

g) Zahlungsbedingungen

Der Vertragspartner erhält nach Vertragsschluss eine Rechnung. Die Trainingsgebühr kann per Überweisung oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung gezahlt werden. Die Trainingsgebühren sind zum 1. Unterrichtstag des jeweiligen Trainings fällig. Bei Trainings mit einer Dauer von mehr als 5 Wochen ist eine Ratenzahlung vorgesehen. Die Raten sind ab Trainingsbeginn im monatlichen Abstand fällig. In den Raten sind keine Zinsanteile enthalten.

h) Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner der WAA Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag Rheinbach. Die WAA ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Sitz zu verklagen.

i) Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für ein Abweichen von dieser Textformklausel.

Durch etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.